Rechtsberatung
Durch den Präsidenten des Landgerichts Würzburg wurde dem Kanzleiinhaber am 14.05.1982 die Erlaubnis zur Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten, beschränkt auf die Sachgebiete Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
erteilt.
Mit folgenden Beratungsleistungen unterstützen wir Sie:
- Wahl der Unternehmensform
- Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften
- Vereinssatzungen
- Arbeitsverträge aller Art
- Miet- und Pachtverträge
- Darlehensverträge
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Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, von Arbeits-,
Miet-, Pacht-, Leasing- und sonstigen Verträgen.
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